Wohnen

 

Im Lebensbereich Wohnen engagiert sich AUTIGRA e.V. in Anlehnung an die UN-Behindertenrechtskonvention für die Umsetzung individueller Wohnvorstellungen von Menschen aus dem Autismusspektrum.

 

In Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention steht, dass jeder Mensch selbst über die geeignete Wohnform und den gewünschten Aufenthaltsort entscheiden soll. AUTIGRA e.V. unterstützt den Mensch dabei, die geeignete Wohnform und den gewünschten Aufenthaltsort herauszufinden.

 

Egal, welche Wohnform der Mensch wählt, AUTIGRA e.V. steht für folgende Grundsätze ein.

 

AUTIGRA e.V. möchte nicht eine einzelne Wohnform umsetzen, sondern tritt in der Rolle als Vermittler zwischen den Wünschen der Menschen und dem Unterstützungssystem für Menschen mit Behinderungen auf.

 

Unterschiedliche Wohnformen sind denkbar.