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Lebensmanagement
Das Konzept des Lebensmanagements basiert auf wissenschaftlichen Erkenntnissen der Entwicklungspsychologie. Es ist die Fähigkeit der selbstbestimmten Entscheidungsfindung. Diese ist nur möglich, wenn der Gegenstand, auf den sich die Entscheidung bezieht, zuvor erschlossen (verstanden) wurde.
Auf der Grundlage dieser Erkenntnis beinhaltet das Konzept des Lebensmanagements explizit nicht die Übernahme der Lebensgestaltung von Menschen mit Beeinträchtigungen, sondern die Hinführung zur selbstbestimmten Lebensgestaltung. Es erhebt darüber hinaus den Anspruch der Normalisierung der Lebensgestaltung. Untersuchungen haben gezeigt, dass sich die Anpassung der Lebensumstände und der Lebensgestaltung an die Normalität, in der die betreffende Person lebt, positiv auf ihr Wohlbefinden auswirkt.
Das Konzept umfasst die Unterstützung in den Lebensbereichen Wohnen, Beschäftigung, Freizeit, Gesundheit und Bildung aber auch die Unterstützung bei Behördengängen, Unterstützung bei der Beantragung und Verwaltung des Persönlichen Budgets, Unterstützung in der Rolle des Arbeitgebers bzw. Auftraggebers im Zuge des Persönlichen Budgets, Unterstützung bei der Optimierung des pädagogischen Konzeptes, insgesamt die Unterstützung bei der selbstbestimmten und erfüllten Lebensführung.
Während der nichtbehinderte Mensch spätestens mit der Volljährigkeit als fähig für ein selbstbestimmtes Leben erachtet wird, kann es bei Menschen mit Beeinträchtigungen der Fall sein, dass sie weiter die Hilfe Dritter benötigen oder die Verantwortung dafür sogar bis zu ihrem Lebensende ganz oder teilweise bei anderen Personen oder Institutionen liegt.
Ausdrückliches Ziel für Menschen mit Beeinträchtigungen muss daher die Hinführung zu einem selbstbestimmten Leben in ausnahmslos allen Lebensbereichen und die Normalisierung der Lebensgestaltung, auch um den Menschen zunehmend in die Lage zu versetzen unabhängig von bezahlter Hilfe leben zu können.
Die Befähigung zum Lebensmanagement ist Aufgabe jeder Unterstützung im Rahmen des Persönlichen Budgets bzw. Unterstützungsmaßnahmen sollten so gestaltet werden, dass sie dieser Befähigung dienen.
Dieser Grundgedanke wird auch durch das SGB IX aufgegriffen, indem in §4 Abs. 4 gefordert wird, die persönliche Entwicklung ganzheitlich zu fördern und die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft sowie eine möglichst selbständige und selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen oder zu erleichtern.